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   BGH, 17.12.1981 - X ZR 71/80   

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https://dejure.org/1981,1287
BGH, 17.12.1981 - X ZR 71/80 (https://dejure.org/1981,1287)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1981 - X ZR 71/80 (https://dejure.org/1981,1287)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1981 - X ZR 71/80 (https://dejure.org/1981,1287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Technisches Wissen, das mit dem Willen des Mitteilenden in interessierten Kreisen ohne Verpflichtung zu vertraulicher Behandlung bekanntgemacht worden ist - Anvertrauen technischen Wissens - Herstellung einer Sache, die die Merkmale einer später patentierten Erfindung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 82, 369
  • NJW 1982, 937
  • MDR 1982, 403
  • GRUR 1982, 225
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 206/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1981 - X ZR 71/80
    Die Frage, ob ein nach der Anmeldung der Erfindung, jedoch vor Eintritt der Schutzwirkungen der Patentanmeldung erlaubterweise hergestellter Gegenstand, bei dessen Erzeugung von der Erfindung Gebrauch gemacht worden ist, nach Beginn des Patentschutzes weiter benutzt werden dürfe, ist in der Literatur umstritten; sie ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher nicht abschließend geklärt (vgl. BGH GRUR 1959, 528, 530; 1964, 673, 675).
  • BGH, 03.02.1959 - I ZR 170/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1981 - X ZR 71/80
    Die Frage, ob ein nach der Anmeldung der Erfindung, jedoch vor Eintritt der Schutzwirkungen der Patentanmeldung erlaubterweise hergestellter Gegenstand, bei dessen Erzeugung von der Erfindung Gebrauch gemacht worden ist, nach Beginn des Patentschutzes weiter benutzt werden dürfe, ist in der Literatur umstritten; sie ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher nicht abschließend geklärt (vgl. BGH GRUR 1959, 528, 530; 1964, 673, 675).
  • BGH, 10.07.1963 - Ib ZR 21/62

    Darstellung der Strafvorschrift des § 18 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 17.12.1981 - X ZR 71/80
    Das Urteil des Ib-Zivilsenats vom 10. Juli 1963 (Ib ZR 21/62, abgedruckt in GRUR 1964, 31 - Petromax II) läßt die Frage ausdrücklich offen (a.a.O. S. 32).
  • RG, 19.12.1913 - II 405/13

    Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 17.12.1981 - X ZR 71/80
    In der älteren höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ausgesprochen, daß anvertraute Vorlagen keine Geschäftsgeheimnisse zu sein brauchten, solange sie nur nicht offenkundig seien (RG MuW X, 350; RGZ 83, 384, 386).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 15/01

    Kupplung für optische Geräte

    Denn das Verbietungsrecht des Patentinhabers bezieht sich auch bei Gegenständen, die nach der Anmeldung des Patents, aber vor Eintritt von dessen Schutzwirkungen hergestellt worden sind, jedenfalls auf nach Eintritt der Schutzwirkungen des Patents vorgenommene andere Benutzungshandlungen (vgl. dazu BGH, GRUR 1982, 225, 227 - Straßendecke II), so dass die Beklagten zu einem Anbieten und Liefern von vor dem 22. Februar 1996 hergestellten patentgemäßen Kupplungen nach diesem Zeitpunkt nicht befugt gewesen wären.
  • LG Düsseldorf, 28.02.2006 - 4b O 570/05

    Feststoffdiffusionsverfahren

    Die offenkundige Bekanntheit steht jedoch einem in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch entgegen, da das in §§ 17, 18 UWG enthaltene Anvertrauen fehlende Offenkundigkeit voraussetzt (BGHZ 82, 369, 372 - Straßendecke II; OLG München NJWE-WettbR 1997, 38, 39; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 24. Aufl. 2006, § 18 UWG Rn 11).
  • VG Hamburg, 24.10.2016 - 17 E 5272/16
    kann sich aus den Umständen ergeben, dass der Informationsträger (verständigerweise) damit rechnet, dass die Information nicht in einer ihm abträglichen Art und Weise genutzt wird und insbesondere nicht in "falsche Hände" gerät (in der von der Literatur zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 1982, 937) dürfte dies gerade nicht der Fall gewesen sein, da der Träger der Information diese Information unter Fachleuten selbst verbreitet hatte).
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